Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
ist eine Leistung der Pflegeversicherung
Der ambulante Pflegedienst kümmert sich um Ihren zu pflegenden Angehörigen, wenn sie vorübergehend verhindert sind oder selbst eine Erholung brauchen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege: wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.